Genuss Wirt
Die Mindestanforderungen an einen Genuss Wirt sind:
· Unterschriebene Nutzungsvereinbarung mit BMLFUW und AMA-Marketing GesmbH· Mindestens ein Leitprodukt aus der GENUSS REGION ÖSTERREICH
· Grundsätzliche Beziehung zur Regionalität
· Das Logo „GENUSS REGION ÖSTERREICH“ ist in der Speisekarte präsent
17.02.2011,

