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Genuss Wirt

Die Mindestanforderungen an einen Genuss Wirt sind: 

·         Unterschriebene Nutzungsvereinbarung mit BMLFUW und AMA-Marketing GesmbH
·         Mindestens ein Leitprodukt aus der GENUSS REGION ÖSTERREICH
·         Grundsätzliche Beziehung zur Regionalität
·         Das Logo „GENUSS REGION ÖSTERREICH“ ist in der Speisekarte präsent 

17.02.2011,