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GENUSS REGION ÖSTERREICH-Die Kriterien ab 2009

1. Die Region muss geographisch definiert sein.

2. Die Region muss ein regionaltypisches Produkt vorweisen, das traditionell in der Region produziert
        wird. Der Rohstoff muss aus der Region stammen. Das Produkt muss eine anerkannte höhere
        Qualität aufweisen (AMA Gütesiegel oder Anerkennung durch Gütezeichenverordnung) oder
        eine Spezifikation der Produktionsweise mit verpflichtenden Vorgaben vorlegen bei deren
        Evaluierung die höhere Qualität gegenüber einer Standardproduktion eindeutig nachgewiesen ist.

3. Die Beschreibung des Produkts muss bei der Einreichung der WIPO Datenbank
        (www.traditionelle-lebensmittel.at) entsprechen und die Anerkennung als g.U. / g.g.A. muss auf
        nationaler Ebene beantragt sein.

4. Das Leitprodukt bzw. der Rohstoff wird von mehreren bäuerlichen Familienbetrieben
        oder ErzeugerInnengemeinschaften oder regionalen Gewerbebetrieben produziert und
        in der Regel in der Region verarbeitet.

5. Die Regionsnamen orientieren sich an vorherrschenden Pflanzensorten oder Tierrassen,
        Rohstoffen oder Lebensmitteln der ersten und zweiten Verarbeitungsstufe wie
        z.B.: Obst-, Gemüse- und Weizensorten, Rinder-/Schweine-/Schaf und Geflügelrassen,
        Wild, Fisch, Fleisch, Speck, Käse, Säfte etc.)
        unter besonderer Berücksichtigung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und
        geschützten geographischen Angaben (g.g.A.).

6. Die regionaltypische Spezialität ist in der Gastronomie der Region verankert
        (in der Regel mindestens 5 Gastronomiebetriebe)

7. Alkohol, ausgenommen Obstwein, eingetragene Markenbezeichnungen sowie Produktnamen, die von
        Handelsunternehmen genutzt werden und wettbewerbsverzerrend wirken würden, werden nicht
        berücksichtigt.

8. Die Vermarktung / Direktvermarktung der regionaltypischen Spezialitäten erfolgt jedenfalls auch in der
        Region. In der Regel bieten mindestens 5 Handelspartner/Standorte die Spezialität an.

9. In der Region finden regelmäßig landeskulturelle Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung
        rund um die regionaltypische Spezialität statt.

10. Die Regionen legen bei der Einreichung Qualitätsstandards, Gütezeichen, Qualitätssicherungs-
        systeme, umweltgerechte Produktionsweisen, Bio etc. vor, die zum Leitprodukt, dessen
        Herstellung oder Verarbeitung in Beziehung stehen (z.B. ÖPUL, AMA-Gütesiegel,
        Gutes vom Bauernhof, Qualität  Tirol, Produktion nach Österreichischem Lebensmittel Buch etc.).

11. Die Gründung eines Vereins laut Musterstatuten und die Absolvierung des Profilbildungsprozesses
        laut Unterlagen müssen, nach Bekanntgabe der positiven Jury Entscheidung, bis zum Zeitpunkt der  
        Auszeichnung erfolgen.

12. In begründeten Fällen kann die Jury zu den Kriterien in den Punkten 3 sowie 6 und 8 Ausnahmen
        gewähren.
 
 
 
 
 
 

02.07.2009,