Auszeichnung zur GENUSS REGION ÖSTERREICH
Auf die Auszeichnung zur GENUSS REGION ÖSTERREICH besteht kein Rechtsanspruch. Alle Vorschläge werden von einer Jury geprüft. Die Auszeichnung zur GENUSS REGION ÖSTERREICH erfolgt in Abstimmung mit den Bundesländern durch den Landwirtschaftsminister.
08.08.2005,


